Honorar
Entspannungspädagogen*innen üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und
zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit beruht auf
einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit Klienten*innen.
Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch
ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande
kommen.
Beratungseinheit
Meine Beratungseinheit umfasst eine Dauer zwischen 60-90 Minuten. Die
Ausrichtung auf eine ganzheitliche Unterstützung durch ein Gespräch, eine
Beratung, eine Übungseinheit oder Hypnose, entspricht einem Wert von 130 €.
Liquidation
Für einen geringeren Verwaltungsaufwand nehme ich das Honorar bar ent-
gegen. Der Betrag wird Ihnen in einer Rechnung schriftlich ausgewiesen.
Eine Erstattung durch die Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen
ist nicht gewährleistet.
Kostenplanung
Für einen individuell abgestimmten Zeitraum, kann eine an den persönlichen
Erfordernissen orientierte Kostenplanung aufgestellt werden.