Honorar

 

     Entspannungspädagogen*innen üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und 

     zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit beruht auf

     einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit Klienten*innen.

     Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch

     ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande

     kommen.

Beratungseinheit

 

     Meine  Beratungseinheit umfasst eine Dauer zwischen 60-90 Minuten. Die

     Ausrichtung auf eine ganzheitliche Unterstützung durch ein Gespräch, eine

     Beratung, eine Übungseinheit oder Hypnose, entspricht einem Wert von 130 €.

     

                                                  Liquidation

 

     Für einen geringeren Verwaltungsaufwand nehme ich das Honorar bar ent-

     gegen. Der Betrag wird Ihnen in einer Rechnung schriftlich ausgewiesen. 

     Eine Erstattung durch die Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen

     ist nicht gewährleistet. 

 

                                                 Kostenplanung 

 

     Für einen individuell abgestimmten Zeitraum, kann eine an den persönlichen

     Erfordernissen orientierte Kostenplanung aufgestellt werden.